Pläne der Großen Koalition bei der Altersvorsorge

Die neue Regierung in Deutschland hat einige Ansätze, um die Altersvorsorge der Bürger zu verbessern. Hier eine kompakte Zusammenfassung der aktuellen Pläne der GroKo.
Gesetzliche Rente
- Die Koalitionspartner wollen das aktuelle Rentenniveau beibehalten. Im Koalitionsvertrag wird festgelegt, dass bis 2031 das Rentenniveau von 48 % verankert bleiben soll. Die Kosten werden über Steuereinnahmen gedeckt. Im Jahr 2029 soll dann unter Berücksichtigung der Beitragsentwicklung und der Höhe des Bundeszuschusses evaluiert werden, ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen. Zusätzlich wird eine Rentenkommission bis 2027 „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ prüfen.
- Das gesetzliche Rentenalter für eine abschlagsfreie Rente (67 Jahre für die Jahrgänge 1964 und jünger) wird nicht verändert. Stattdessen soll mehr Flexibilität beim Übergang in die Rente stattfinden. Die sog. Aktivrente soll die Arbeitnehmer ermutigen, auch nach dem Erreichen des Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten. Dazu sollen bis 2.000 € des monatlichen Gehalts steuerfrei gestellt werden. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch unklar.
- Die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtert. Das sog. Vorbeschäftigungsverbot wird aufgehoben und das befristete Weiterarbeiten wird ermöglicht. Des Weiteren erhalten Empfänger von Hinterbliebenenrenten bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.
- Die sog. Mütterrente wird verbessert. Mütter sollen unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder zusätzlich drei Rentenpunkte bekommen. Die Zusatzkosten werden über Steuereinnahmen finanziert.
Alterssicherung für Selbstständige
Im Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass alle neuen Selbstständigen, die „keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung" einzubeziehen sind.
Betriebliche Altersvorsorge stärken
Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine höhere Betriebsrente verbessern. Laut Bundesregierung haben zwar rund 54 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente, jedoch bestehen vor allem in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern Lücken. Geplant sind dabei Verbesserungen im Arbeitsrecht, im Finanzaufsichtsrecht und im Steuerrecht. Das sog. Sozialpartnermodell soll weiter ausgebaut werden. Künftig sollen auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher teilnehmen können. Zudem werden Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen besser unterstützt. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2.718 € monatlich angehoben und dynamisiert, damit Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. Im Finanzaufsichtsrecht werden neue Impulse gesetzt, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen. So bekommen z.B. Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage. Auch die Auszahlung der Betriebsrente soll flexibler werden. Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.
Reform der Riester-Rente
Die neue Koalition will die bereits viel diskutierte Riester-Rente angehen. Konkret soll die bisherige Riester-Rente laut Koalitionsvertrag in ein „neues Vorsorgeprodukt“ überführt werden. Dabei wird das Produkt von „bürokratischen Hemmnissen befreit“ und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformiert. Auch eine Erhöhung der Anzahl der Förderberechtigten wird geprüft. Das neue Produkt zielt mit einer „möglichst einfachen staatlichen Förderung“ auf Bezieher „kleiner und mittlerer Einkommen“ ab. Dazu wird auch erwähnt, dass der „Kern der reformierten Riester-Rente ein Anlageprodukt sein wird, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll“.
Die Frühstart-Rente
Die Frühstart-Rente ist ein Teil der geplanten Rentenreform und war bereits im Wahlprogramm der Union verankert. Junge Menschen sollen sich dadurch mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen. Die konkrete Idee: Jedes Kind erhält vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro vom deutschen Staat. Dieses Geld soll in ein "individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot" fließen. Das Kapital kann erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt kann durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag der Kapitalstock vergrößert werden. Die Erträge aus diesem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Aktuell ist die genaue Ausgestaltung bzgl. der konkreten Kapitalanlagen und dem jährlichen Höchstbetrag privater Einzahlungen noch unklar. Die kumulierte Förderung pro Kind bis zum 18. Lebensjahr beträgt 1.440 €. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Rendite von 6 % bei einem klassischen Aktienfonds würde sich bis zum 18. Lebensjahr ein Kapitalstock von ca. 2.100 € ergeben. Wenn der Sparplan nach der Volljährigkeit weiterhin mit 10 € bespart wird (nun private statt staatliche Einzahlungen) und die Rendite mit 6 % konstant bleibt, dann resultiert zum Renteneintritt mit 67 Jahren ein Kapitalstock von ca. 75.000 €. Dies sieht auf den ersten Blick gar nicht so schlecht aus. Jedoch darf man die Kaufkraftverluste über einen Zeitraum von 61 Jahren (vom 6. bis zum 67. Lebensjahr) nicht vergessen. Bei einer jährlichen Inflation von 2 % entspricht ein Kapital von 75.000 € in 61 Jahren einer heutigen Kaufkraft von 22.410 €. Letztlich ist es also in Bezug auf die Altersvorsorgelücke nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Gleichzeitig ist allerdings den Kostenfaktor für den Staat bzw. den Steuerzahler mit ca. 1 Mrd. € pro Jahr für die Frühstart-Rente relativ überschaubar.
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